Familienrecht

Das Familienrecht beinhaltet vor allem die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit den Schwerpunkten Eheschließung, Scheidung, Sorgerecht für gemeinsame Kinder und Unterhalt. Darüber hinaus regelt es die Vormundschaft, die Pflegschaft und die rechtliche Betreuung (gesetzliche Vertretungsfunktionen).

Angelegenheiten des Familienrechts berühren meistens unmittelbar die wirtschaftlichen Verhältnisse und die steuerliche Veranlagung der Betroffenen. (Die finanziellen Konsequenzen einer Scheidung haben schon so manchen erschüttert.) Deshalb schildere ich meinen Mandanten neben den rechtlichen Bedingungen auch die möglichen finanziellen Zusammenhänge, wenn es um die folgenden Angelegenheiten geht.

• Eheverträge (Güterstand, Versorgungsausgleich, Unterhalt)
• Trennungsvereinbarungen
• Scheidungsfolgenvereinbarungen („Ehevertrag im letzten Moment“)
• Scheidung vom Ehepartner
• Aufhebung der Lebenspartnerschaft
• Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens
• Zugewinnausgleich
• Unterhaltsvereinbarungen
• Versorgungsausgleich
• Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
• Kindesunterhalt nach Trennung bzw. Scheidung der Eltern
• Abstammung, Vaterschaft, Adoption, Namensrecht
• Gewaltschutzsachen (Häusliche Gewalt)
• Vormundschaft, Pflegschaft, rechtliche Betreuung

Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

Zwischen Geschiedenen kommt es häufig zum Streit über den Kindesunterhalt (beziffert in der Düsseldorfer Tabelle) oder den Ehegattenunterhalt. Meine berufliche Erfahrung mit der Durchsetzung bzw. Abwehr von Unterhaltsansprüchen spiegelt dies wider. Nicht immer ist offensichtlich, welche Voraussetzungen (beim Bedürftigen bzw. beim Unterhaltspflichtigen) für einen Unterhalt in welcher Höhe vorliegen. Daher empfehle ich, vor einer Unterhaltsvereinbarung eine rechtliche Beratung wahrzunehmen.


Familienrecht

Das Familienrecht beinhaltet vor allem die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit den Schwerpunkten Eheschließung, Scheidung, Sorgerecht für gemeinsame Kinder und Unterhalt. Darüber hinaus regelt es die Vormundschaft, die Pflegschaft und die rechtliche Betreuung (gesetzliche Vertretungsfunktionen).

Angelegenheiten des Familienrechts berühren meistens unmittelbar die wirtschaftlichen Verhältnisse und die steuerliche Veranlagung der Betroffenen. (Die finanziellen Konsequenzen einer Scheidung haben schon so manchen erschüttert.) Deshalb schildere ich meinen Mandanten neben den rechtlichen Bedingungen auch die möglichen finanziellen Zusammenhänge, wenn es um die folgenden Angelegenheiten geht.

  • Eheverträge (Güterstand, Versorgungsausgleich, Unterhalt)
  • Trennungsvereinbarungen
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen („Ehevertrag im letzten Moment“)
  • Scheidung vom Ehepartner
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens
  • Zugewinnausgleich
  • Unterhaltsvereinbarungen
  • Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
  • Kindesunterhalt nach Trennung bzw. Scheidung der Eltern
  • Abstammung, Vaterschaft, Adoption, Namensrecht
  • Gewaltschutzsachen (Häusliche Gewalt)
  • Vormundschaft, Pflegschaft, rechtliche Betreuung

Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

Zwischen Geschiedenen kommt es häufig zum Streit über den Kindesunterhalt (beziffert in der Düsseldorfer Tabelle) oder den Ehegattenunterhalt. Meine berufliche Erfahrung mit der Durchsetzung bzw. Abwehr von Unterhaltsansprüchen spiegelt dies wider. Nicht immer ist offensichtlich, welche Voraussetzungen (beim Bedürftigen bzw. beim Unterhaltspflichtigen) für einen Unterhalt in welcher Höhe vorliegen. Daher empfehle ich, vor einer Unterhaltsvereinbarung eine rechtliche Beratung wahrzunehmen.


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