Straßenverkehrsrecht

Für unseren Straßenverkehr gelten detaillierte Vorschriften. Nicht weniger als zehn Gesetze und Verordnungen bilden zusammen das Straßenverkehrsrecht. Es liefert die mit Blick auf unsere mobile Lebensweise notwendigen Vorschriften für die Verkehrsteilnehmer und deren Fahrzeuge.

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit, z.B. ein Verstoß gegen die StVO, ist schnell passiert; es folgen ein Bußgeldbescheid und ggf. Punkte in Flensburg bis hin zum Fahrverbot. Härtere Sanktionen (Geldstrafe, Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe) drohen bei strafrechtlichen Vorwürfen, wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder Gefährdung des Straßenverkehrs. Die meisten meiner Mandanten – Privatpersonen, Firmen und Taxi-Unternehmen – brauchen Folgendes:

  • Anfechtung von Bußgeldbescheiden und Fahrverboten
  • Vertretung bei Führerscheinentzug
  • Vertretung bei Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkoholfahrten u.a.
  • Unfallschadenregulierung (durch Versicherung des Verursachers) forcieren
  • Einschaltung von Sachverständigen
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld

Bußgeldbescheide anfechten

Bußgelder ab 60,00 € sind mit Punkten in Flensburg verbunden. Blitzt man Sie außerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h, folgt ein Bußgeldbescheid über 100,00 €, verbunden mit einem Punkt im Fahreignungsregister (FAER). Gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen, spart also nicht nur Geld, es hält auch Punkte von Ihrem Konto fern. Rechtliche Möglichkeiten, Bußgelder zu reduzieren oder sogar die Einstellung des Verfahrens zu bewirken, sind vorhanden.

Schmerzensgeld und Schadenersatz: Ansprüche klären und durchsetzen

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Fügt Ihnen ein Unfall auch gesundheitliche Beeinträchtigungen zu, können Sie Schmerzensgeld verlangen. Sofort tauchen zwei Fragen auf: Wer bestimmt die Höhe des Schadenersatzes bzw. Schmerzensgeldes? Und wer setzt die Forderung des Geschädigten bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vollständig durch? Hier hilft Ihnen nur eine anwaltliche Vertretung weiter. Die Anwaltskosten trägt bei geklärter Schuldfrage der Unfallverursacher.


Straßenverkehrsrecht

Für unseren Straßenverkehr gelten detaillierte Vorschriften. Nicht weniger als zehn Gesetze und Verordnungen bilden zusammen das Straßenverkehrsrecht. Es liefert die mit Blick auf unsere mobile Lebensweise notwendigen Vorschriften für die Verkehrsteilnehmer und deren Fahrzeuge.

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit, z.B. ein Verstoß gegen die StVO, ist schnell passiert; es folgen ein Bußgeldbescheid und ggf. Punkte in Flensburg bis hin zum Fahrverbot. Härtere Sanktionen (Geldstrafe, Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe) drohen bei strafrechtlichen Vorwürfen, wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder Gefährdung des Straßenverkehrs. Die meisten meiner Mandanten – Privatpersonen, Firmen und Taxi-Unternehmen – brauchen Folgendes:

  • Anfechtung von Bußgeldbescheiden und Fahrverboten
  • Vertretung bei Führerscheinentzug
  • Vertretung bei Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkoholfahrten u.a.
  • Unfallschadenregulierung (durch Versicherung des Verursachers) forcieren
  • Einschaltung von Sachverständigen
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld

Bußgeldbescheide anfechten

Bußgelder ab 60,00 € sind mit Punkten in Flensburg verbunden. Blitzt man Sie außerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h, folgt ein Bußgeldbescheid über 100,00 €, verbunden mit einem Punkt im Fahreignungsregister (FAER). Gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen, spart also nicht nur Geld, es hält auch Punkte von Ihrem Konto fern. Rechtliche Möglichkeiten, Bußgelder zu reduzieren oder sogar die Einstellung des Verfahrens zu bewirken, sind vorhanden.

Schmerzensgeld und Schadenersatz: Ansprüche klären und durchsetzen

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Fügt Ihnen ein Unfall auch gesundheitliche Beeinträchtigungen zu, können Sie Schmerzensgeld verlangen. Sofort tauchen zwei Fragen auf: Wer bestimmt die Höhe des Schadenersatzes bzw. Schmerzensgeldes? Und wer setzt die Forderung des Geschädigten bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vollständig durch? Hier hilft Ihnen nur eine anwaltliche Vertretung weiter. Die Anwaltskosten trägt bei geklärter Schuldfrage der Unfallverursacher.


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