Betreuungsrecht Anwalt Düsseldorf

Betreuungsrecht

Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt nehme ich auch die Aufgaben eines rechtlichen Betreuers wahr. Als solcher werde ich vom Betreuungsgericht bestellt. Die rechtliche Betreuung wird durch das Betreuungsrecht geregelt. Es schützt Volljährige, die aufgrund von Krankheiten oder Behinderungen auf Hilfe zur Erledigung ihrer Angelegenheiten angewiesen sind.

Rechtliche Betreuung bedeutet, den Betroffenen in seinem Namen bei Rechtshandlungen zu vertreten, die er selbst nicht vornehmen kann. Die Betreuung steht unter gerichtlicher Aufsicht und achtet den Willen des Betroffenen. Derzeit werden in Deutschland rund 1,3 Mio. Menschen rechtlich betreut. Durch Unfall, Krankheit oder Alter sind sie nicht in der Lage, wichtig Angelegenheiten (vgl. Aufgabenkreise) selber zu regeln.

 

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus bestimmen, wen das Betreuungsgericht als rechtlichen Betreuer für Sie im Falle eines Falles bestellen soll. Sie können sogar verfügen, wer nicht als Betreuer in Frage kommt. Das Betreuungsgericht berücksichtigt Ihre Verfügung.

Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers kann von Amts wegen erfolgen oder vom Betroffenen selbst beantragt werden. Daneben erlaubt das Betreuungsrecht die „Anregung zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung“ durch Dritte, das Betreuungsgericht darf jedoch keinen Betreuer bestellen, wenn dies dem freien Willen des Betroffenen widerspricht.

 

Aufgabenkreise einer rechtlichen Betreuung

Das Betreuungsgericht legt sogenannte Aufgabenkreise fest, für die eine Betreuung des Betroffenen erforderlich ist. Als gerichtlich bestellter Betreuer bin ich ausschließlich für die festgelegten Aufgaben zuständig. Das Betreuungsrecht unterscheidet die folgenden Aufgabenkreise:

[icon name=“arrow-circle-right“]  Vermögensverwaltung
[icon name=“arrow-circle-right“]  Vertretung vor Behörden, Einrichtungen und Gerichten
[icon name=“arrow-circle-right“]  Gesundheitsfürsorge
[icon name=“arrow-circle-right“]  Wohnungsangelegenheiten
[icon name=“arrow-circle-right“]  Aufenthaltsbestimmung
[icon name=“arrow-circle-right“]  Post- und Fernmeldeangelegenheiten

Im Rahmen der gerichtlich vorgegebenen Aufgabenkreise besorge ich die Angelegenheiten des Betreuten als dessen gesetzlicher Vertreter. Einmal jährlich erhält das Betreuungsgericht von mir einen Jahresbericht.

 

Wohl des Betreuten

Meine Betreuungsaufgaben verbinde ich grundsätzlich mit der Pflicht, wichtige Angelegenheiten mit dem Betroffenen und seinen Angehörigen gewissenhaft zu besprechen. An meine Mitwirkung am Leben des Betreuten stelle ich den Anspruch, alle Möglichkeiten seiner Selbstbestimmung zu seinem Wohl einzusetzen. Schließlich stehen inmitten der genannten Aufgabenkreise ganz konkrete Werte für den Betroffenen, wie sein persönliches Auskommen, seine Lebensqualität oder sein Selbstwertgefühl. Ich helfe dem Betreuten, diese Werte zu sichern.


[icon name=“external-link-square“] Betreuungsrecht (§§ 1896 – 1908i)

[icon name=“external-link-square“] Rechtliche Betreuung und Betreuungsverfügung