Das Mietrecht hat die Aufgabe, die Rechte von Vermietern einerseits und den Schutz von Mietern andererseits in Einklang zu bringen. Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Mandanten beider Seiten, wobei die Mietsachen neben Wohnräumen auch Gewerberäume sind.
Mein erster Rat an Sie als Mieter bzw. Vermieter: Lassen Sie Ihre Ansprüche rechtssicher formulieren. Nur zwei Beispiele: Eine rechtssicher begründete Mieterhöhung ist eher reibungslos durchsetzbar; und eine mietrechtlich einzuordnende Mietminderung hat höhere Chancen, vom Vermieter sachlich aufgenommen zu werden.
Tätigkeiten im Bereich Mietrecht
Mietvertragsgestaltung
Durchsetzung einer Vermieterkündigung
Abwehr unberechtigter Vermieterkündigungen
Durchsetzung einer Mieterhöhung
Verteidigung gegen unberechtigte Mieterhöhungen
Begleitung von Sachverständigenverfahren bei Mietmängeln
Geltendmachung und Einziehung von Mietrückständen
Abmahnung vertragswidrigen Verhaltens
Räumung und Rückgabe des Mietobjektes
Prüfung von Betriebskostenabrechnung
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (mieterseitig): Mietminderung, Schadenersatz, Kündigung des Mieters
Herausgabe der Mietkaution durchsetzen
Wohnungsmängel, Betriebskosten, Mieterhöhung
Dauerhafte Mietmängel, fragwürdige Betriebskostenrechnungen oder Mieterhöhungen (z.B. infolge kostentreibender Modernisierungen) – das und mehr stellt Mieter vor große Probleme. Sind Sie betroffen, machen Ihnen möglicherweise die „Rezepte“ der Mietervereine anfängliche Hoffnung. Doch für eine Einigung, ob gerichtlich oder gütlich, müssen beide Parteien an einen Tisch kommen. Hierbei hilft Ihnen nur ein Anwalt.
Mietzahlungsverzug, Verwertungskündigung, Eigenbedarf
Sind Sie der vermietende Eigentümer, bringen Sie ungleich mehr materielle Vorleistungen in das Mietverhältnis ein und tragen ein größeres finanzielles Risiko. Schützen Sie es auch durch anwaltlichen Rat. Sie müssen im Rahmen des Mietrechts auf die Wirtschaftlichkeit des Mietverhältnisses bestehen. Besonders bei Mietzahlungsverzug oder wenn das bestehende Mietverhältnis die angemessene wirtschaftliche Verwertung der Mietsache verhindert.