Mietrecht Anwalt Düsseldorf

Mietrecht

Das Mietrecht hat die Aufgabe, die Rechte von Vermietern einerseits und den Schutz von Mietern andererseits in Einklang zu bringen. Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Mandanten beider Seiten, wobei die Mietsachen neben Wohnräumen auch Gewerberäume sind.

Mein erster Rat an Sie als Mieter bzw. Vermieter: Lassen Sie Ihre Ansprüche rechtssicher formulieren. Nur zwei Beispiele: Eine rechtssicher begründete Mieterhöhung ist eher reibungslos durchsetzbar; und eine mietrechtlich einzuordnende Mietminderung hat höhere Chancen, vom Vermieter sachlich aufgenommen zu werden.

 

Tätigkeiten im Bereich Mietrecht

  Mietvertragsgestaltung
  Durchsetzung einer Vermieterkündigung
  Abwehr unberechtigter Vermieterkündigungen
  Durchsetzung einer Mieterhöhung
  Verteidigung gegen unberechtigte Mieterhöhungen
  Begleitung von Sachverständigenverfahren bei Mietmängeln
  Geltendmachung und Einziehung von Mietrückständen
  Abmahnung vertragswidrigen Verhaltens
  Räumung und Rückgabe des Mietobjektes
  Prüfung von Betriebskostenabrechnung
  Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (mieterseitig): Mietminderung, Schadenersatz, Kündigung des Mieters
  Herausgabe der Mietkaution durchsetzen

 

Wohnungsmängel, Betriebskosten, Mieterhöhung

Dauerhafte Mietmängel, fragwürdige Betriebskostenrechnungen oder Mieterhöhungen (z.B. infolge kostentreibender Modernisierungen) – das und mehr stellt Mieter vor große Probleme. Sind Sie betroffen, machen Ihnen möglicherweise die „Rezepte“ der Mietervereine anfängliche Hoffnung. Doch für eine Einigung, ob gerichtlich oder gütlich, müssen beide Parteien an einen Tisch kommen. Hierbei hilft Ihnen nur ein Anwalt.

 

Mietzahlungsverzug, Verwertungskündigung, Eigenbedarf

Sind Sie der vermietende Eigentümer, bringen Sie ungleich mehr materielle Vorleistungen in das Mietverhältnis ein und tragen ein größeres finanzielles Risiko. Schützen Sie es auch durch anwaltlichen Rat. Sie müssen im Rahmen des Mietrechts auf die Wirtschaftlichkeit des Mietverhältnisses bestehen. Besonders bei Mietzahlungsverzug oder wenn das bestehende Mietverhältnis die angemessene wirtschaftliche Verwertung der Mietsache verhindert.


Mietrecht / Pachtrecht (§§ 535ff)

Mietpreisbremse

Mietrechtsreform