Straßenverkehrsrecht Anwalt Düsseldorf

Straßenverkehrsrecht

Für unseren Straßenverkehr gelten detaillierte Vorschriften. Nicht weniger als zehn Gesetze und Verordnungen bilden zusammen das Straßenverkehrsrecht. Es liefert die mit Blick auf unsere mobile Lebensweise notwendigen Vorschriften für die Verkehrsteilnehmer und deren Fahrzeuge.

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit, z.B. ein Verstoß gegen die StVO, ist schnell passiert; es folgen ein Bußgeldbescheid und ggf. Punkte in Flensburg bis hin zum Fahrverbot. Härtere Sanktionen (Geldstrafe, Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe) drohen bei strafrechtlichen Vorwürfen, wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder Gefährdung des Straßenverkehrs. Die meisten meiner Mandanten – Privatpersonen, Firmen und Taxi-Unternehmen – brauchen Folgendes:

[icon name=“arrow-circle-right“]   Anfechtung von Bußgeldbescheiden und Fahrverboten
[icon name=“arrow-circle-right“]   Vertretung bei Führerscheinentzug
[icon name=“arrow-circle-right“]   Vertretung bei Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkoholfahrten u.a.
[icon name=“arrow-circle-right“]   Unfallschadenregulierung (durch Versicherung des Verursachers) forcieren
[icon name=“arrow-circle-right“]   Einschaltung von Sachverständigen
[icon name=“arrow-circle-right“]   Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld

 

Bußgeldbescheide anfechten

Bußgelder ab 60,00 € sind mit Punkten in Flensburg verbunden. Blitzt man Sie außerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h, folgt ein Bußgeldbescheid über 70,00 €, verbunden mit einem Punkt im Fahreignungsregister (FAER). Gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen, spart also nicht nur Geld, es hält auch Punkte von Ihrem Konto fern. Rechtliche Möglichkeiten, Bußgelder zu reduzieren oder sogar die Einstellung des Verfahrens zu bewirken, sind vorhanden.

 

Vorsicht vor Schadensmanagement des gegnerischen Versicherers!

Nach jedem Verkehrsunfall kommen Kosten auf einen Haftpflichtversicherer zu: Schadenersatz, Schmerzensgeld, Gutachten und mehr. Um diese Kosten zu verringern, geht mancher Versicherer offensiv auf den Geschädigten zu und bietet ihm unbürokratische Hilfe an. Solches Schadensmanagement wirkt zuvorkommend, geschieht jedoch aus Eigennutz, und zwar aus doppeltem. Erstens beabsichtigt der gegnerische Versicherer, den Schaden durch einen eigenen Gutachter beurteilen zu lassen. Dieser kommt garantiert auf geringere Beträge als ein unabhängiger Gutachter. Zweitens soll das Schadensmanagement den Geschädigten davon abhalten, einen eigenen Anwalt einzuschalten, der die Ansprüche des Geschädigten zu dessen Vorteil klären und dessen Interessen vollständig wahrnehmen würde.

 

Schmerzensgeld und Schadenersatz: Ansprüche klären und durchsetzen

As Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Fügt Ihnen ein Unfall auch gesundheitliche Beeinträchtigungen zu, können Sie Schmerzensgeld verlangen. Sofort tauchen zwei Fragen auf: Wer bestimmt die Höhe des Schadenersatzes bzw. Schmerzensgeldes? Und wer setzt die Forderung des Geschädigten bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vollständig durch? Hier hilft Ihnen nur eine anwaltliche Vertretung weiter. Die Anwaltskosten trägt bei geklärter Schuldfrage der Unfallverursacher.


Grundlagen des Straßenverkehrsrechts

Straßenverkehrsgesetz (StVG) , Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO), Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)