Das Familienrecht beinhaltet vor allem die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit den Schwerpunkten Eheschließung, Scheidung, Sorgerecht für gemeinsame Kinder und Unterhalt. Darüber hinaus regelt es die Vormundschaft, die Pflegschaft und die rechtliche Betreuung (gesetzliche Vertretungsfunktionen).
Angelegenheiten des Familienrechts berühren meistens unmittelbar die wirtschaftlichen Verhältnisse und die steuerliche Veranlagung der Betroffenen. (Die finanziellen Konsequenzen einer Scheidung haben schon so manchen erschüttert.) Deshalb schildere ich meinen Mandanten neben den rechtlichen Bedingungen auch die möglichen finanziellen Zusammenhänge, wenn es um die folgenden Angelegenheiten geht.
Eheverträge (Güterstand, Versorgungsausgleich, Unterhalt)
Trennungsvereinbarungen
Scheidungsfolgenvereinbarungen („Ehevertrag im letzten Moment“)
Scheidung vom Ehepartner
Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens
Zugewinnausgleich
Unterhaltsvereinbarungen
Versorgungsausgleich
Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
Kindesunterhalt nach Trennung bzw. Scheidung der Eltern
Abstammung, Vaterschaft, Adoption, Namensrecht
Gewaltschutzsachen (Häusliche Gewalt)
Vormundschaft, Pflegschaft, rechtliche Betreuung
Auf einvernehmliche Regelung hinwirken
Viele familienrechtliche Sachverhalte beinhalten Streitpotenziale auf der persönlichen Ebene. Oftmals erschient der Streit den Beteiligten als blockierendes Ende einer schwer zu verkraftenden Entwicklung. Als zunächst Außenstehender bin ich gefordert, diese Entwicklung mit ihren rationalen und emotionalen Seiten zu verstehen. Als Anwalt sehe ich, wie es konstruktiv weitergehen kann. Was vorher als Sackgasse erlebt wurde, mündet jetzt doch in einen Weg, der in den Bahnen des Familienrechts hin zu einvernehmlichen Regelungen führt.
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Zwischen Geschiedenen kommt es häufig zum Streit über den Kindesunterhalt (beziffert in der Düsseldorfer Tabelle) oder den Ehegattenunterhalt. Meine berufliche Erfahrung mit der Durchsetzung bzw. Abwehr von Unterhaltsansprüchen spiegelt dies wider. Nicht immer ist offensichtlich, welche Voraussetzungen (beim Bedürftigen bzw. beim Unterhaltspflichtigen) für einen Unterhalt in welcher Höhe vorliegen. Daher empfehle ich, vor einer Unterhaltsvereinbarung eine rechtliche Beratung wahrzunehmen.