Das Vertragsrecht umfasst gesetzliche Regelungen für das Zustandekommen und die Gültigkeit von privatrechtlichen Verträgen, beispielsweise Kaufverträge, Mietverträge, Werk- und Dienstleistungsverträge, Vertriebsverträge, Transportverträge, Versicherungsverträge oder Leasingverträge.
Im Bereich Vertragsrecht nehme ich für meine Mandanten die grundlegenden Aufgaben war. Ich gestalte Verträge zwischen Privatpersonen oder Unternehmen; ich vertrete sie bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Vertragsbeziehungen. Für Unternehmen arbeite ich Allgemeine Geschäftsbedingungen aus.
Vertragsgestaltung in guten Zeiten …
Die meisten Verträge werden in guten Zeiten aufgesetzt und erst dann wieder gelesen, wenn ernste (nicht selten wirtschaftliche) Schwierigkeiten auftreten. Denken Sie vor, während Sie Vertragsinhalte verhandeln, und benennen Sie absehbare Konflikte. Auch für diese sollten Sie mit anwaltlicher Unterstützung rechtssicher formulierte Regelungen finden. Damit aus Vertragspartnern keine Gegner werden.
Vertragsrechtlich wirksam und bindend?
Wirft ein Vertragspartner einem anderen vor, dieser habe sich vertragswidrig verhalten, stellen sich aus juristischer Sicht i.d.R. zunächst zwei Fragen:
1.) Sind die betreffenden Vertragsbestandteile für den Vertragspartner bindend?
2.) Ist der Kontrakt vertragsrechtlich wirksam zustande gekommen?
Die Beantwortung dieser Fragen erfordert, die Gesetzgebung und vertragsrechtliche Formvorschriften zu kennen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten und ggf. vertreten, wenn ein Vertrag nicht länger die Lösung, sondern Teil des Problems ist.
Vertragsrecht: Geschäftsfähigkeit (BGB §§ 104 ff), Willenserklärung (BGB §§ 116 ff), Vertrag (BGB §§ 145 ff), Allgemeine Geschäftsbedingungen (BGB §§ 305 ff), Begründung von Schuldverhältnissen (BGB §§ 311 ff)