Erbschaftsangelegenheiten können anhaltende Konflikte auslösen. Die Kenntnis des Erbrechts beugt unerwünschten Situationen vor und macht strittige Positionen überprüfbar. Ich setze mich dafür ein, Ihren Interessen erbrechtliche Geltung zu verschaffen.
Meine Mandanten in Erbschaftsangelegenheiten sind sowohl Erben und Erbengemeinschaften als auch Personen, die ein ihren Absichten entsprechendes Testament aufsetzen möchten. Ein großer Teil dieser Angelegenheiten steht unter normalen, konfliktfreien Vorzeichen; es geht um die zielgerichtete Vorbereitung bzw. die reibungslose Abwicklung des Nachlasses.
Testament aufsetzen
Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich eine rechtssichere Nachlassregelung, die Ihrem Willen entspricht und Erbstreitigkeiten vermeidet. Sinnvoll ist ein Testament in der Regel dann, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht greifen soll. Freunde oder Stiftungen zu begünstigen, erfordert ein wirksames Testament. Bei einem sehr umfangreichen Erbe oder einem, dass sich teilweise im Ausland befindet, empfiehlt sich ebenfalls ein vom Anwalt erstelltes Testament.
Erbschaftsangelegenheiten
Gestaltung und Prüfung von Erbverträgen und Testamenten
Testamentsvollstreckung und
Nachlassregelung bei Erbengemeinschaft
Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Beschränkung der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
Testamentsanfechtung
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer
Regelung der Unternehmensnachfolge
Beantragung von Erbscheinen beim Nachlassgericht, Vertretung in Erbscheinverfahren
Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung und Patientenverfügungen
Erbanspruch durchsetzen bzw. abwehren
Drohen Erbstreitigkeiten oder haben sie bereits begonnen? Lassen Sie uns klären, was das Erbrecht zu Ihrem speziellen Fall sagt und was zu tun ist. Ich berate Sie und vertrete Sie bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.